In einem Mehrfamilienhaus hatte der Vermieter nach Auszug einzelner Mieter vor der Neuvermietung Wohnungen mit einer neuen Gasetagenheizung ausgestattet. Der Mieter einer noch nicht modernisierten Wohnung forderte von dem Vermieter den Einbau einer Gasetagenheizung, was der Vermieter ablehnte. Hierauf wollte der Mieter die Gasetagenheizung selbst einbauen und begehrte die Zustimmung des Vermieters hierzu. Der Vermieter lehnte mit der Begründung ab, wenn er nach dem Auszug des Mieters neu vermiete, könne er einen höheren Mietzins erhalten. Der Mieter klagte nunmehr auf Zustimmung des Vermieters zum Einbau einer Gasetagenheizung.
Während das Amtsgericht dem Mieter recht gab, wiesen das Berufungsgericht und letztendlich auch der Bundesgerichtshof die Klage des Mieters ab. Der Vermieter könne als Eigentümer des Hauses mit diesem nach Belieben verfahren. Es sei auch nicht rechtsmissbräuchlich, dem Mieter zu versagen, selbst eine Gasetagenheizung einzubauen. Vielmehr ergebe sich aus dem Eigentum des Vermieters, dass er selbst darüber entscheiden könne, ob und gegebenenfalls wann eine Investition in die Wohnung getätigt werde.
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet ist, zur Modernisierung eines Hauses oder einer Wohnung bauliche Veränderungen vorzunehmen. Weiter hat er bestätigt, dass der Mieter vom Vermieter nicht die Gestattung verlangen kann, selbst bauliche Veränderungen zum Zwecke der Modernisierung vorzunehmen. Solange vertraglich zwischen Mieter und Vermieter keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, liegt es im Ermessen des Vermieters, ob er eine solche Gestattung erteilt oder verweigert (vgl. BGH Urteil vom 14.09.2011, VIII ZR 10/11).
Das Bundessozialgericht hat am 03.11.2021 mit der Entscheidung B 11 AL 6/21 R die bisherige Handhabung der Bundesagentur für Arbeit bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld für...mehr
In einer Zeit der Bauverdichtung insbesondere in den Ballungsgebieten häufen sich die Fälle, in denen sich Mieter über Baulärm und Schmutzemissionen, die von Baustellen auf...mehr